Neue Kindertagesstätte

Am Montag, 08. Februar 2016, tagte der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Sicherheit, Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Mönkeberg, kurz: Bauausschuss. Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Wahl eines Grundstücks zum Bau einer „Sozialen Zwecken dienenden Einrichtung“. Was sich so geheimnisvoll anhört, ist der dringend notwendige Neubau einer größeren Kindertagesstätte, weil der AWO Kindergarten nicht erweitert werden kann und eine Sanierung des Gebäudes notwendig ist, was sich aber nicht rechnet. Mönkeberg hat Bedarf für einen Kindergarten mit sechs Gruppen (U3/Ü3) und plant für zwei weitere Gruppen aus Heikendorf. Die Gemeinde Heikendorf hat im zuständigen Ausschuss beschlossen, sich mit zwei Gruppen an unserer Kindertagesstätte zu beteiligen, was für alle kostengünstiger wird.

Zugleich sollte das neue Gebäude, wenn die Kindergartenplätze später evtl. nicht mehr alle benötigt werden, für andere Nutzungen durch die Bürger Mönkebergs geeignet sein.

 

Für den Neubau sind in früheren Sitzungen zwei Grundstücke ausgewählt worden, für die die Amtsverwaltung nun eine Kostenschätzung erarbeitet hat. BGM J. Heinze schlug die Koppel östlich der Bebauung „Vossbarg“ vor. Dazu müsste eine Zufahrtstrasse vom Wendehammer am Ende der „Grünen Kante“ entlang des Knicks in Richtung Bogenschießplatz gebaut werden. Diesen Standort hält die UWG Mönkeberg aus mehreren Gründen für ungeeignet. Erstens ist die Lage vom Ortszentrum sehr weit entfernt, zweitens ist das Grundstück nur zu pachten, drittens ist die zu erwartende Verkehrssituation problematisch und die Erschliessung mit Strassenbau wird sehr teuer.

 

Die UWG hat deshalb schon am Anfang der Diskussionen vorgeschlagen, das Kleingartengelände zwischen Gänsekrugredder und Rolfsweg zu bebauen. Zwar gehört das Gelände der Stadt Kiel, diese würde das aber gerne verkaufen, wie der BGM berichtete. Die Lage der Fläche im Ortszentrum ist zentral und ermöglicht eine gute Kooperation mit der Schule, dem Ev. Kindergarten und dem Seniorenheim. Zwar erscheint der Kauf des Grundstücks und evtl. Ausgleichszahlungen für Gärten anderswo erscheinen auf den ersten Blick teurer als die Pacht, aber die Gemeinde muss langfristig denken und kommt so in den dauerhaften Besitz eines Grundstücks im Zentrum.

 

An beiden Standorten gibt es Unsicherheiten in der Planung. Für das Gelände östlich des Vossbargs hat die UNB (Untere Naturschutzbehörde) Bedenken bezüglich der Strassenführung, und es muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Bei Bebauung der Kleingartenfläche muss evtl. mit Klagen der Kleingärtner gerechnet werden.

 

Der Bauausschuss hat die Planungen (F-Plan und B-Plan) für den Standort östlich des Vossbargs beschlossen. Die Vertreter der UWG bevorzugen den Standort am Gänsekrugredder.
Die verbindliche Entscheidung liegt bei der Gemeindevertretung (GV), die am 29. Februar 2016 tagt. Sollte die Entscheidung des Bau-Ausschusses in der GV bestätigt werden, dann werden wir natürlich auch bei diesem Standort daran mitarbeiten, dass eine für Mönkeberg tragbare und langfristig vernünftige Entwicklung begonnen wird.
(Dieser Text wird auch in der Märzausgabe der Mönkeberger Nachrichten veröffentlicht werden.)

 

Dr. Hans G. Schneider