Frühzeitige Anhörung zum B-Plan 27 Vossbarg Ost am 28.04.2016

Die Aula der Grundschule in Mönkeberg war voll; d.h. es bestand ein großes Interesse sich zu informieren, und wie sich im Verlauf zeigte, wurde dann auch engagiert diskutiert.

Die beauftragten Planer stellten das Gelände vor, und da gab es wohl schon die ersten Missverständnisse. Die umrahmten Flächen, Zufahrt und Koppel, bezeichnen lediglich die äußeren Grenzen des Planungsgebietes. Die Knicks in die Planung einzuschließen, dient eher ihrer Sicherheit, als dass es sie gefährdet, denn ohne zwingenden Grund wird kein Knick entfernt werden.

 

Die Anwohner der Grünen Kante und des Vossbargs trugen unter anderem folgende der Bedenken und Anregungen vor:

  • Verkehrssituation
    In Stoßzeiten wird es ein hohes Verkehrsaufkommen mit hohen Immissionen (Lärm, Abgase) geben. Dabei werden die fußläufigen Schulwege gekreuzt, was als Gefährdung der Kinder angesehen wird. Die Zufahrt über die Grüne Kante ist schmal und erlaubt kaum Begegnungsverkehr.
  • Bauliche Sicherheit der Häuser
    Die Erschließungsstraße zur Kita wird nahe an der bestehenden Bebauung verlaufen. Die Einwohner befürchten Bauschäden insbesondere durch schwere Baufahrzeuge. Es wurde berichtet, dass die neue Zuwegung auf aufgeschüttetem Grund verläuft und die Häuser tiefer liegen. Vermutlich wurden die Häuser in einer alten Kiesgrube gebaut. Es wurde ein bauliches Beweissicherungsverfahren gefordert.
  • Mangelnde Transparenz des Auswahlverfahrens
    Es wurde sehr bedauert, dass das Auswahlverfahren und die Entscheidung für diesen Standort nicht öffentlich durchgeführt worden sind. Leider kam es zu Missverständnissen, da nicht ausreichend dargestellt wurde, über welche umfangreichen und detaillierten Kostenrechnungen die Gemeindevertretung tatsächlich verfügt hat.
    Ich meine, diese Positionen hätten ohne Zahlen genannt werden können, ohne die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht zum Schutze der privatrechtlich beteiligten Personen zu gefährden.
  • Bogenschießplatz
    Der Bogenschießplatz grenzt im Süden an die zu bebauende Koppel, allerdings nur im östlichen Bereich auf einer Länge von ca. 2/3 der südlichen Grenze. Da schon der Kosten wegen die Zufahrt auf die Koppel kurz sein sollte, kann diese im Westen der südlichen Grenze verlaufen. Dann kann der hohe Knick zum Bogenschießplatz erhalten bleiben. Es muss dort aber eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme eingeplant werden.

Dr. Hans Georg Schneider