Verschuldung in Mönkeberg

In der letzten Sitzung des Finanzausschusses sowie auch in der Gemeindevertretung wurde der Nachtragshaushalt unserer Gemeinde beschlossen.

Über die schlechte finanzielle Lage Mönkebergs, die Neuverschuldung beträgt ca. 15% des Haushaltes, haben die „Kieler Nachrichten“ berichtet. Nicht berichtet wurde über unsere Stellungnahme: die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen. Bei einem Überschuss des Landeshaushaltes, den die Landesregierung mit Stolz verkündet hat, sollten die Kommunen nicht gezwungen werden einen so hohen Kredit aufzunehmen.

Die Aufgaben, die mit diesen Geldern finanziert werden müssen, sind zum größten Teil auf Beschlüsse der Landes- und Bundesregierung zurückzuführen: Kita Plätze für alle, Inklusion in der Schule, behinderten gerechter Umbau der Bushaltestellen, …

Diese Beschlüsse sind sehr zu begrüßen, aber die Gemeinden erhalten die für die Realisierung erforderlichen Kosten nur zum Teil, manchmal nur zu einem sehr kleinen Anteil.

D.h. auch die Gemeinde, die ohnehin einen Fehlbedarf ausweist, wird gezwungen sich weiter zu verschulden.

Nun kann von den an der Landes- und Bundesregierung beteiligten Parteien nicht erwartet werden, dass sie diese bedauerliche Tatsache lautstark ansprechen. Deshalb müssen wir als Unabhängige Wählergemeinschaft immer wieder deutlich darauf hinweisen.

Das Problem der Verschuldung darf aber nicht bewirken, dass wir unsere Gemeinde verkommen lassen. Tatsächlich wollen wir weiterhin unser schönes Mönkeberg lebenswert erhalten und werden kontinuierlich in die Infrastruktur investieren (Straßen, Wege, Verkehrsanbindungen, Beleuchtung, etc.).

Dieses geschieht gemeinsam mit den anderen Fraktionen, wobei es aber durchaus Unterschiede bei Einzelmaßnahmen geben kann.

Betrachtet man die pro Kopf Verschuldung der Gemeinden vergleichbarer Größe in S-H, dann liegen wir im guten Mittelfeld.

Die Verschuldung der Gemeinden ist ein strukturelles Problem, das nicht von der Kommune gelöst werden kann, sondern nur durch ein geändertes Finanzierungsgesetz für die Kommunen auf Landes- und Bundesebene.

 

Drauf hofft nicht nur          

Dr. Hans Georg Schneider