Der Artikel der SPD in den Nachrichten aus Mönkeberg zur Strassenbaubeitragssatzung ist falsch!

Der Antrag der SPD zur Aufhebung der Strassenbaubeitragssatzung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mo., 04.12.2017, TOP 8 entscheidend geändert und lautet:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Finanz- und Steuerungsausschuss und der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

"Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen, Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Mönkeberg soll, sowie das Gesetz zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen und rechtskräftig ist, erneut beraten werden.

 

Seitens der Verwaltung ist zu prüfen, wie eine Aufhebung der Satzung rechtskonform umgesetzt werden könnte."

Die Verwaltung hat inzwischen eine mögliche die Aufhebung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass ohne ausreichende Gegenfinanzierung eine Fehlbedarfsgemeinde nicht auf diese Beiträge verzichten kann. Daher hat die UWG folgenden Antrag eingebracht:

 

"Der Ausschuss/die GV möge beschliessen die Strassenbaubeitragssatzung dahingehend zu ändern, dass alle Beiträge, die nach der jetzigen Satzung erhoben werden, als wiederkehrende Beiträge auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden. Details zur Umsetzung dieses Beschlusses sollen durch die Amtsverwaltung ausgearbeitet werden, wobei die entsprechende Regelung der Stadt Husum als Leitlinie dienen kann (siehe Anhang)."

 

Dabei ist vorgesehen, dass diejenigen, die in der nahen Vergangenheit Ausbaubeiträge gezahlt haben, nicht kurzfristig erneut belastet werden. Eine geeignete zeitliche Staffelung muss dazu noch ausgearbeitet werden.

 

Dr. Hans Georg Schneider
(Fraktionsvorsitzender)