Straßenbaubeitragssatzung

Liebe Mönkebergerinnen, liebe Mönkeberger,
wir - die CDU und die UWG - möchten gerne Ihrem Wunsch folgen und die Entscheidung zur Straßenbaubeitragssatzung in der letzten Gemeindevertretersitzung näher erläutern.
Im April letzten Jahres ist das Thema auf die Arbeitsgruppe Finanzen übertragen worden mit der Bitte Möglichkeiten für Alternativen aufzuzeigen bzw. eine Anpassung der derzeitigen Satzung zu erarbeiten. Schnell wurde klar, dass
1. sich das Modell der wiederkehrenden Beiträge (am Beispiel Husum) leider derzeit noch nicht als rechtssicher darstellt,
2. wir derzeit keine Möglichkeit haben, eine Steuer/Gebühr für die Ansparung von Infra- strukturmitteln zu erheben, da das kommunale Abgabengesetz dieses noch nicht vorsieht,
3. bei einer endgültigen Lösung berücksichtigt werden muss, dass auch die Bürger entlastet werden, die bereits Straßenbaubeitragsgebühren gezahlt haben,
4. es eine Illusion ist, auf kurzfristige Bundes- und Landesmittel zu hoffen, die eine - auch von uns bevorzugte - sofortige Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung ermöglichen würde,
5. wir daher in einem ersten Schritt eine Übergangslösung schaffen müssen, die zur Entla- stung aller Betroffenen führt und eine ge- rechtere Kostenbelastung für Eigentümer von Eckgrundstücken beinhaltet,
6. bei der derzeitigen Haushaltslage Mönkebergs jegliche Mindereinnahmen durch eine Form der Gegenfinanzierung kompensiert werden müssen.
Am 12. Dezember hat die Arbeitsgruppe Finanzen ihre erarbeitete Empfehlung dem Finanzausschuss zur Ent- scheidung vorgelegt (verschiedene Berechnungsmo- delle waren als Grundlage beigefügt). Bei der anschlie- ßenden Diskussion mussten wir überrascht feststellen, dass eine der Fraktionen, die vorher für die komplette
Abschaffung der Beitragssatzung war, nicht einmal die Ermäßigung mittragen wollte. Eine andere Fraktion war grundsätzlich gegen eine Absenkung/Abschaffung der Beitragssätze. Leider hat keine der beiden vorgenannten Fraktionen an der Erarbeitung noch der Erstellung der schlussendlichen Empfehlung teilgenommen oder aber im Finanzausschuss eine andere Alternative beantragt.
Unter anderem hat die Arbeitsgruppe eine mögliche Gegenfinanzierung über eine weitere Erhöhung der Grundsteuer und entsprechende finanzielle Auswirkungen unter Mithilfe der Amtsverwaltung vorgetragen und zur Diskussion gestellt.
In der anschließenden Beratung zum Haushalt 2019 waren sich die Fraktionen am Ende einig und hielten fest (Niederschrift FA 12.12.18):
„Zum Beschluss der Gebührensenkung in der Straßenausbaubeitragssatzung wird der Finanzausschuss bis zum 30.06.2019 eine Gegenfinanzierung, auch unter Einbeziehung neuer mog̈ licher Einnahmequellen (FAG) erarbeiten, um die aktuellen Verluste bis zur Wirksam- keit eines tragfähigen Abrechnungssytems zu kom- pensieren.“
Wir würden uns wünschen, dass ALLE Fraktionen mit ihren Ideen und Meinungen in ALLEN Arbeitsgruppen vertreten sind, um in einem guten Austausch gemeinsam Mönkeberg voranzubringen.